1920

Quelle: Archiv Stiftung Oskar-Helene-Heim

Die Preußische Landesversammlung verabschiedet ein von Klinikdirektor Biesalski konzipiertes „Gesetz für Krüppelfürsorge“. Es garantiert die Behandlung und Ausbildung körperbehinderter Kinder. Allerdings sieht es neben einer Meldepflicht auch eine zwangsweise Heimunterbringung vor, oft gegen den Willen der Patienten und ihrer Eltern. Der pädagogische Leiter Hans Würtz vertrritt die Ansicht, Körperbehinderte sollen isoliert von der Außenwelt eine Gemeinschaft bilden. Sein umstrittenes Konzept gilt als Ursprung der Sonderpädagogik.